Die ganze Fülle der Liebe

Bleibt also niemandem irgendetwas schuldig außer dem einen: einander zu lieben. Denn wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt. Die Gebote: „Du sollst die Ehe nicht brechen, du sollst niemand ermorden, du sollst nicht stehlen, du sollst der Begierde keinen Raum geben“ und alle anderen sind ja in dem einen Satz zusammengefasst: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!“ Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses an. Darum wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt.
Römer 13,8-10

„Schulden“ oder „schuldig sein“ kann als Rückstand verstanden werden, der beglichen werden muss, z. B. Mietschulden. Daneben kann es eine Verpflichtung bedeuten, wie das Schulden von Respekt den Eltern gegenüber. Damit werden Leistungen verbunden, die zu erfüllen sind. „Lieben“ geht darüber hinaus. Hier komme ich nicht an eine Grenze im Sinne von: „Jetzt muss es aber mal genug sein, ich habe meine Schulden bezahlt oder ich habe dem anderen genug Respekt erwiesen.“ Liebe ist viel mehr, sie überströmt das Geforderte. Sie ist auch die ganze Fülle des Gesetzes. Darin werden alle Gebote auf einen Nenner gebracht. Wo die Liebe nicht vorhanden ist, werden alle Forderungen, das Liebesgebot zu erfüllen, zu einem weiteren Gesetz, das nur als Abtragung von Schuld und damit als Selbstrechtfertigung missverstanden wird.

Die Botschaft des Römerbriefs geht weit über das hinaus, was häufig unter christlicher Nächstenliebe verstanden wird und gewohnheitsmäßig bis zu einem gewissen Maße dem anderen zugestanden wird. Indem ich sie mir schweren Herzens abringen muss, ist sie schon nicht mehr Liebe. Ich kann ihr näherkommen, wenn mir bewusst wird, wie groß die Liebe Gottes gewesen sein muss, dass er seinen einzigen Sohn zu uns Sündern gesandt hat.

Das ist mein Gebot, dass ihr einander liebt, wie ich euch liebe.
Johannes 15,12