Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter; so leuchtet es allen, die im Haus sind. So soll euer Licht leuchten vor den Leuten.
Matthäus 5,15-16
Das bedeutet für uns, so zu leben und zu handeln, wie Gott es von uns verlangt. Dazu gehört, dass wir uns das nötige Wissen aneignen, um in einer zunehmend gottlosen Welt bestehen zu können. Dabei geht es vor allem um die Heilige Schrift, aber auch um Informationen über die Welt, die uns umgibt, und ganz speziell auch um Fragen, die das Recht auf Ausübung unseres Glaubens betreffen.
Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde der Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ (Wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt, um das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten reichsrechtlich zu regeln. Es erlaubte den Landesfürsten, künftig die Religion in ihrem Territorium zu bestimmen. Das friedliche Zusammenleben dauerte einige Jahrzehnte an, dann brachen die Gegensätze zwischen den beiden Konfessionen wieder auf und führten zum Dreißigjährigen Krieg (1618-48).
Heute kann jeder seine Religion selbst betimmen. Das war in früheren Jahrhunderten anders: Der Landesherr bestimmte, was seine Untertanen zu glauben hatten. Erst die Aufklärung brachte die Religionsfreiheit. Der Preußenkönig Friedrich II. sprach davon, dass „jeder nach seiner Fasson selig werden“ könne. Heute ist die Religionsfreiheit ein Grund- und Menschenrecht. Jedem muss es erlaubt sein, „seine persönliche Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben“. Dieses Ausübungsrecht beinhaltet auch, seinen Glauben in der Öffentlichkeit bekunden zu dürfen. Befürworter der Religionslosigkeit wollen dieses Recht zunehmend einschränken. Dies zeigt sich in der Ablehnung jeglicher christlicher Symbolik und jeder Form von Mission. Wer von seinem Glauben spricht, stößt nicht selten auf offene Ablehnung. Man will in Ruhe gelassen werden, und man verbittet sich jegliche Beeinflussung in Fragen der Weltanschauung. Viele Christen sind inzwischen vorsichtig geworden in ihren Äußerungen, auch weil sie nicht zu wissen scheinen, dass es überhaupt ein Recht auf das Kundtun ihres Glaubens gibt. Darum ist es notwendig, dieses Ausübungsrecht in Erinnerung zu rufen und gegen alle Einschränkungen zu verteidigen. Das sind wir nicht zuletzt unserem Herrn schuldig.