Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandverletzung für Brandverletzung, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.
2. Mose 21,24-25
Dieses mosaische Prinzip (auch ius talionis Ausgleichsprinzip genannt) wird heute von vielen als grausam empfunden. Dennoch war es in einer Zeit, in der die Blutrache vorherrschte, bereits ein großer Fortschritt für die Strafverfolgung. Entgegen mancher Meinung ging es nun um finanzielle Entschädigung und nicht mehr um körperliche Verstümmelung. Es richtete sich auch nicht an das Opfer, um es zur Vergeltung aufzufordern, wie es im Volksmund als „Auge um Auge“ immer noch gerne verstanden wird. Martin Buber hat es mit „Gib Auge um Auge“ übersetzt, um Missverständnissen vorzubeugen. Der Täter sollte verpflichtet werden, für den Schaden aufzukommen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Noch radikaler hat Jesus in der Bergpredigt auf den Sinn des Gebotes hingewiesen, nämlich durch Verzicht auf Vergeltung Frieden unter den Menschen zu stiften. Das gilt für den Einzelnen und steht nicht im Gegensatz zur notwendigen Rechtspflege des Staates.