Der HERR spricht: Entweiht nicht meinen heiligen Namen.
3. Mose 22,32
KI sagt: Das Bemalen oder Beschmieren von fremdem Eigentum wird rechtlich als Sachbeschädigung bezeichnet. Gemäß § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es strafbar ..
Ich bin froh, dass heute die Losung Anlass schenkt, dass ich einen „Anstoß“ nochmal ins Gespräch bringen kann, worüber ich mich schon einmal in Facebook geäußert habe. Ich bin dem ein oder anderem bekannt, als bezeugende Christin, die gerne Bibelverse weiterschenkt, aber solche Aktionen würde ich nicht machen. Deswegen bat mein Mann die Gemeinde, das *Geschmiere* zu entfernen, was wohl geschehen ist, aber siehe da, laut Foto ist das nochmal nachgeholt worden. Hätten wir keine an unterschiedlichen Tagen gemacht, wäre es uns nicht einmal aufgefallen. Letzteres ist mit Bibelversangabe, was ja löblich ist, doch möge der emsige Verkündiger überlegen, wem er damit ein falsches Beispiel gibt, denn es gibt noch ganz andere Leute mit andern Sprüchen, die sich dadurch angeregt fühlen könnten.
Jesus spricht: Was nennt ihr mich aber Herr, Herr, und tut nicht, was ich euch sage?
Lukas 6,46